Hoffmann, Lüdenbach

NWB Kommentar Bilanzierung

10. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-482-59370-3

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Hoffmann, Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 316 Pflicht zur Prüfung

Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (November 2018)

I. Jahresabschluss und Lagebericht (Abs. 1)

1. Prüfungsobjekt und -subjekt (Abs. 1 Satz 1)

1Der Prüfung unterliegen als Objekt der

von Kapitalgesellschaften und sog. Kap. & Co.-Gesellschaften (→ § 264a Rz. 4).

2Ausgenommen sind kleinformatige Gesellschaften (→ § 267 Rz. 14). Wegen des Hinein- und Herauswachsens in die nächste Größenklasse vgl. → § 267 Rz. 16 f.

Eine weitere Ausnahme von der Prüfungspflicht ergibt sich aus § 264 Abs. 3 HGB (→ § 264 Rz. 38) sowie § 264b HGB (→ § 264b Rz. 6) für Tochtergesellschaften konzernabschlusspflichtiger Mutterunternehmen.

3Die Gesellschaften in Abwicklung kann das Gericht u. U. von der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts befreien (§ 270 Abs. 3 AktG, § 71 Abs. 3 Satz 1 GmbHG).

4Weitere Prüfungspflichten für Jahresabschlüsse ergeben sich aus Nebengesetzen, z. B. § 6 Abs. 1 Satz 1 PublG, § 53 GenG, sowie aus branchenspezifischen Vorschriften (§ 340k HGB für Kreditinstitute, § 341k HGB für Versicherungsunternehmen).

5Die (subjektive) Befugnis zur Prüfung kommt dem Abschlussprüfer zu (→ § 318 Rz. 2). Es können auch mehrere Personen/Gesellschaften zum Abschlussprüfer bestellt werden (→ § 318 Rz. 21).

2. Rechtsfolge der Nichtprüfung (Abs. 1 Satz 2)

6Ungeprüfte Jahresabschlüsse pr...

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