NWB Kommentar Bilanzierung
10. Aufl. 2019
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§ 304 Behandlung der Zwischenergebnisse
Ausgewählte Literatur
Bartels/Peter, Zwischenergebniseliminierung und konzerneinheitliche Bewertung – Zur Nichtexistenz eines eliminierungsfähigen Zwischenergebnisses, WPg 1991 S. 739; Dusemond, Gegenstand der Zwischenergebniseliminierung gem. § 304 Abs. 1 HGB, DStR 1996 S. 680; Lüdenbach, Erfolgseliminierung und Umsatzkonsolidierung bei Dreiecksgeschäften?, PiR 2009 S. 116; Lüdenbach, Zwischenergebniseliminierung bei Anwendung der equity-Methode, PiR 2006 S. 207; Ruhnke, Zur Problematik der Bestimmung der Konzernherstellungskosten, WPg 1991 S. 377.
I. Regelungsinhalt
1Konzernintern bezogene Vermögensgegenstände sind nach Abs. 1 in der Konzernbilanz mit einem Betrag anzusetzen, zu dem sie angesetzt werden könnten, wenn die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen auch rechtlich ein einziges Unternehmen bilden würden. Im Wortlaut ist nur die Bilanz („Vermögensgegenstände“) angesprochen. Nach den Regeln der Doppik beeinflussen Restriktionen für Ansatz und Wert von Vermögensgegenständen aber zugleich das Ergebnis der GuV. Die Vorschrift hat demnach zwei Auswirkungen:
Konzernbilanziell kann durch die konzerninterne Lieferung weder ein Ansatzverbot (etwa für bestimmte immaterielle Vermögensgegenstä...