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Schadensersatz | Ersatzfähigkeit angefallener Umsatzsteuer
Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, ist die im Rahmen einer Ersatzbeschaffung angefallene Umsatzsteuer nicht ersatzfähig, auch nicht in Höhe des im Schadensgutachten zugrunde gelegten Umsatzsteueranteils. Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig.
Der bei Beschädigung einer Sache zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag (§ 249 Abs. 2 BGB) schließt die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. [i]Ebber, Schadensersatz im Umsatzsteuerrecht, infoCenter NWB XAAAA-41717 Die Umsatzsteuer soll hingegen nicht ersetzt werden, wenn und soweit sie nur fiktiv bleibt, weil es zu einer umsatzsteuerpflichtigen Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Geschädigte zwar tatsächlich eine umsatzsteuerpflichtige Ersatzbeschaffung vor...