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Zollrecht: Kombinierte Nomenklatur 2019
Die [i]EU Customs News v. 31.10.2018Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN), die ab dem gilt, veröffentlicht. Die KN ist Grundlage für die Warenerklärung bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder für inner-EU statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Sie findet ihre Rechtsgrundlage in der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EU) 2018/1602 im ABl EU Nr. L 273 v. veröffentlicht. Sie gilt ab dem .