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Track 03 | Kostendeckelung: Finanzverwaltung verlangt Verteilung von Leasingsonderzahlungen
Nach neuerer Auffassung der Finanzverwaltung soll bei der Anwendung der Kostendeckelung eine Leasingsonderzahlung, die für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erbracht wird, periodengerecht den jeweiligen Nutzungszeiträumen zugeordnet werden. Die beliebte Steuerspargestaltung, beim Leasing eines Firmenwagens bei der Gewinnermittlung durch eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG eine hohe Sonderzahlung zu vereinbaren, soll so eingedämmt werden.
Michael Seifert hat im NWB-Heft auf eine neue Entwicklung aus der Finanzverwaltung hingewiesen, die wir Ihnen bereits in unserer Mai-Ausgabe 2018 angekündigt hatten. Ein beliebtes Steuersparmodell für Freiberufler und Kleinbetriebe , die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, steht vor dem Aus.
Von Einnahmenüberschussrechnern werden für geleaste Geschäftswagen im ersten Jahr oftmals hohe Leasingsonderzahlungen geleistet. Diese werden voll als Betriebsausgabe abgezogen. In den Folgejahren wird der Privatanteil nach der 1 %-Regelung ermittelt. Dank der niedrigen Leasingraten profitieren die Steuerpflichtigen dabei von der Kostendeckelung.
So war es bisher. Nach der neuen Auffassung der Finanzverwaltung soll allerdings ...