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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 26 | Verfahrensrecht: Offenbare Unrichtigkeit trotz intensiver Prüfung der Finanzverwaltung

Der BFH muss diese aktuelle Entscheidung des FG Köln überprüfen: Unterläuft dem Sachbearbeiter des Finanzamts bei der Veranlagung ein mechanischer Fehler (hier die fehlerhafte Gewährung des Freibetrags nach § 17 Abs. 3 EStG), steht dessen Berichtigung nach § 129 AO nicht entgegen, dass der Fehler im Rahmen einer sog. Intensivprüfung weder von der Sachbearbeiterin der Qualitätssicherungsstelle noch von der Sachgebietsleiterin bemerkt wurde.

Auch zum Verfahrensrecht haben wir einen schwebenden Prozess ausgewählt. Konkret geht es um die Berichtigung eines Steuerbescheids wegen einer offenbaren Unrichtigkeit – nach § 129 AO. – Das ist ja ein Evergreen, der uns das ganze Berufsleben begleitet.

Ein Sachbearbeiter hatte bei einem Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft fehlerhaft einen Freibetrag gewährt. Er hatte irrtümlich bei einer falschen Kennziffer eine Eintragung vorgenommen. Die Besonderheit des Streitfalls lag darin, dass der falsche Steuerbescheid vor der Bekanntgabe sowohl von der Bearbeiterin in der Qualitätssicherungsstelle ohne Beanstandungen abgezeichnet wurde als auch von der zuständigen Sachgebietsleiterin des Veranlagungsbezirks. Der Steuerfall war also gleich von drei Finan...