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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 14 | Sonderausgaben: Steuervorteil für Eltern bei Beiträgen ihrer Kinder zur Kranken- und Pflegeversicherung

Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen nach einem aktuellen Urteil des BFH die Einkommensteuer der Eltern mindern. Der Abzug als Sonderausgaben setzt aber voraus, dass die Eltern die Beiträge tatsächlich gezahlt oder dem Kind erstattet haben. Die Gewährung von Naturalunterhalt genügt nicht.

Tragen Eltern, die ihrem steuerlich zu berücksichtigenden Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Der Abzug als Sonderausgaben setzt aber voraus, dass die Eltern die Beiträge tatsächlich gezahlt oder dem Kind erstattet haben. Dies hat kürzlich der Bundesfinanzhof entschieden.

Im Streitfall hatte ein Kind, das sich in der Berufsausbildung befand, die von seinem Arbeitgeber einbehaltenen Beiträge zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zunächst selbst als Sonderausgaben geltend gemacht. Diese wirkten sich aber im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung nicht aus. Daraufhin gaben die Eltern die Beiträge im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung an. Zur Begründung führten...