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Track 12 | Gewerbesteuer: Internationales Schachtelprivileg verstößt gegen EU-Recht
§ 9 Nr. 7 GewStG ist mit dem Gebot des freien Kapitalverkehrs nicht vereinbar, soweit die gewerbesteuerliche Kürzung bei Dividenden aus Anteilen an Kapitalgesellschaften in Drittstaaten an strengere Bedingungen als bei Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften knüpft. Das hat der EuGH auf Vorlage des FG Münster entschieden. Der EuGH beanstandet, dass die gesetzlichen Restriktionen von einer Missbrauchsvermutung ausgehen, die nicht widerlegt werden kann.
Auf den Tag genau zwei Jahre nach einer Vorlage des FG Münster hat der Europäische Gerichtshof jetzt zur Gewerbesteuer entschieden: Das internationale Schachtelprivileg verstößt gegen EU-Recht. Dies betrifft alle offenen Fälle. Die Luxemburger Richter folgen damit den Schlussanträgen des Generalanwalts und den unionsrechtlichen Bedenken des Finanzgerichts.
§ 9 Nr. 7 GewStG ist – so die Luxemburger Richter – nicht mit dem Gebot des freien Kapitalverkehrs vereinbar. Dieses schützt auch Investitionen in Drittländern, also in Nicht-EU-Ländern. Es muss daher auch bei Gewinnausschüttungen aus dem Ausland die – weniger strenge – Vorschrift in § 9 Nr. 2a GewStG angewendet werden.
Die gewerbesteuerliche Kürzung bei Dividenden aus Anteilen an Kapitalgesells...