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Track 11 | Firmenwagen: Benachteiligung von Selbständigen bei Fahrten zur Betriebsstätte
Der Korrekturposten zum Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte ist bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden nach einem aktuellen Urteil des BFH bei Anwendung der 1 %-Regelung auch dann unter Ansatz von 0,03 % des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs je Kalendermonat zu berechnen, wenn der Steuerpflichtige im Monat durchschnittlich weniger als 15 Fahrten zur Betriebsstätte unternommen hat.
Freiberufler und Gewerbetreibende werden gegenüber Arbeitnehmern benachteiligt, wenn sie einen Firmenwagen für die Fahrten zwischen ihrer Wohnung und dem Betrieb nutzen. – Das ist das Fazit einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
Es geht um die Fälle, bei denen kein Fahrtenbuch geführt wird. Wenn also der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung nach der 1 % -Methode ermittelt wird. In § 8 Abs. 2 EStG heißt es hierzu: Kann ein Firmenwagen auch für die Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Wert für jeden Kalendermonat um 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Es handelt sich dabei um einen Korrekturposten zum Werbungskostenab...