Eingeschränkte inhaltliche Überprüfung einer erteilten Lohnsteueranrufungsauskunft zur Arbeitnehmereigenschaft der ehrenamtlich
gegen eine Aufwandsentschädigung tätigen Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr im Land Brandenburg
Leitsatz
1. Die inhaltliche Überprüfung einer erteilten Lohnsteueranrufungsauskunft durch die Finanzgerichte beschränkt sich darauf,
ob das FA den zur Entscheidung gestellten Sachverhalt zutreffend erfasst und ob die gegenwärtige rechtliche Einordnung des
zur Prüfung gestellten Sachverhalts in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist. Dies bedeutet, dass bei zutreffend
erfassten Sachverhalten allenfalls eine evident rechtsfehlerhafte Auskunft einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine
andere Auskunft begründen kann. Ist der Sachverhalt hingegen zutreffend erfasst und die Auskunft nicht evident rechtsfehlerhaft,
kann eine (angeblich) falsche Rechtsansicht der Finanzbehörde nur mittelbar durch Rechtsbehelfe gegen die darauf beruhenden
Lohnsteuerfestsetzungen und nicht durch unmittelbare Klage gegen die erteilte Auskunft angefochten werden (vgl. ).
2. Kommt das FA unter Berücksichtigung des zutreffenden Sachverhalts und der gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den Brandschutz,
die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
– BbgBKG) in einer Lohnsteueranrufungsauskunft zu dem Ergebnis, dass die ehrenamtlichen Mitglieder einer von einer amtsfreien
Stadt im Land Brandenburg eingerichteten freiwilligen Feuerwehr Arbeitnehmer der Stadt sind und eine aufgrund der städtischen
Feuerwehrentschädigungssatzung gezahlte Aufwandsentschädigung Arbeitslohn darstellt, so ist dieses Ergebnis jedenfalls nicht
evident rechtswidrig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1996 Nr. 23 OAAAG-99761
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