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Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zur Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Bootsliegeplätzen
Mit Beschluss v. legt der BFH dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vor: Umfasst die Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen nach Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL i. V. mit Anhang III Nr. 12 MwStSystRL auch die Vermietung von Bootsliegeplätzen?
Der BFH sieht Anhaltspunkte dafür, dass wegen der Übernachtungsmöglichkeit auf den Booten, für die Liegeplätze vermietet werden, der ermäßigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG bzw. Art. 98 Abs. 1, Abs. 2 i. V. mit Anhang III Nr. 12 MwStSystRL anwendbar sein könnte. Der Senat hält zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung von Campingplätzen und Bootsliegeplätzen ein weites gesetzspezifisches Verständnis des Begriffs „Campingplatz“ für denkbar.