Zwangsentnahme von Erbbaugrundstücken aus einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
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Unter welchen Voraussetzungen führt die Belastung von Betriebsgrundstücken mit einem Erbbaurecht (hier: 10,76 % der Gesamtfläche) zu einer Zwangsentnahme dieser Grundstücke, da die Nutzungsänderung der Grundstücke einen Umfang angenommen hat, durch den sowohl der ursprüngliche Charakter der vormals landwirtschaftlich genutzten Fläche als auch der Charakter des landwirtschaftlichen Betriebs derart verändert wurden, dass die Vermögensverwaltung die landwirtschaftliche Betätigung verdrängt, und somit auch nicht mehr von gewillkürtem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen ausgegangen werden kann?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
TAAAG-99379