Ein Wald, der im Veranlagungszeitraum lediglich einmal von dem Forstwirt aufgesucht wurde, ist keine Betriebsstätte
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Stellt ein Wald, der im Veranlagungszeitraum lediglich einmal von dem Forstwirt aufgesucht wurde, im Rahmen der Erzielung von Einkünften aus Forstwirtschaft i.S. des § 13 EStG eine Betriebsstätte dar, so dass Fahrtkosten zwischen der Wohnung des Forstwirtes und dem mehrere hundert Kilometer entfernt liegenden Wald als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 EStG nur in Höhe der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind? - Sind im Rahmen dieser Fahrt Mehraufwendungen für Verpflegung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG zu gewähren?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
LAAAG-99373