Arbeitshilfe - Stand: 20.05.2021

Keine Kürzung des inländischen Kindergeldanspruchs, wenn die Weiterleitung des Kindergeldantrags an den vorrangig zuständigen Staat unterblieben ist

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Führen (vorsätzlich) nicht mitgeteilte Änderungen im Sachverhalt oder unzutreffende Angaben im Kindergeldantrag zur Nichtanwendung der Koordinationsregeln des Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004? - Führte eine solche Nichtanwendung zu einem Wahlrecht, welches die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nicht vorsieht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
XAAAG-99356