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Einspruchsbearbeitung im Jahr 2017
[i]BMF, Meldung v. 29.10.2018Das BMF hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2017 zusammengestellt. 3.245.975 eingegangenen Einsprüchen stehen 3.345.773 erledigte Einsprüche gegenüber. Hiervon wurden
22,1 % durch Rücknahme des Einspruchs (740.490 Fälle),
64 % durch Abhilfe (2.142.166 Fälle),
13 % durch Einspruchsentscheidung des Finanzamts (433.640 Fälle),
0,5 % durch Teil-Einspruchsentscheidung (15.092 Fälle) und
0,4 % auf andere Weise (14.385 Fälle) erledigt.
Aus dem Jahr 2016 wurden weitere 2.397.750 unerledigte Verfahren nach 2017 übertragen.