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BFH 12.06.2018 VIII R 14/15, BBK 22/2018 S. 1033

Steuerrecht | Entnahme bei Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb eines Unternehmers

Der nicht abziehbare Teil der Kfz-Kosten für die Fahrten eines Unternehmers von seiner Wohnung in den Betrieb wird bei Anwendung der 1 %-Methode auch dann mit 0,03 % des Bruttolistenpreises und der Entfernungsstrecke pro Monat angesetzt, wenn der Unternehmer durchschnittlich weniger als 15-mal im Monat in den Betrieb fährt.S. 1034

[i]Weniger als 15 Fahrten pro MonatDer BFH lehnt damit eine Übernahme der für Arbeitnehmer geltenden Grundsätze ab. Bei Arbeitnehmern, die mit ihrem Dienstwagen weniger als 15-mal im Monat von der Wohnung zu ihrer Tätigkeitsstätte fahren, lässt der BFH nämlich den Prozentsatz von 0,002 % pro Entfernungskilometer und Tag zu, der für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung gilt; denn der Ansatz von 0,03 % würde zu einem zu hohen Arbeitslohn führen. Die Anzahl von 15 ...