Versäumung der Einspruchsfrist bei elektronischer Einspruchseinlegung über das ElsterOnline-Portal
Leitsatz
1) Ein Steuerpflichtiger, der im ElsterOnline-Portal einen Einspruch formuliert, diesen aber nicht mit dem Befehl „Senden”
an das FA verschickt, sondern stattdessen den Befehl „Speichern und Verlassen” verwendet, hat damit (noch) keinen wirksamen
Einspruch eingelegt.
2) Bei irriger Annahme des Steuerpflichtigen besteht nach Ablauf der Einspruchsfrist kein Anspruch auf Wiedereinsetzung in
den vorigen Stand.
Fundstelle(n): AO-StB 2019 S. 84 Nr. 3 BB 2018 S. 2646 Nr. 45 NWB-Eilnachricht Nr. 48/2018 S. 3508 StB 2018 S. 364 Nr. 12 DAAAG-99098
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