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Arbeitshilfe - Stand: 18.07.2024

Jubiläumsrückstellungen – Berechnungsprogramm

Rüdiger Happe
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Version 2024.1

  • Jubiläumsrückstellung

Jubiläumszuwendungen gelten wirtschaftlich in den Jahren verursacht, für die sie bezahlt werden. Daher sind hierfür in dem Fall, dass sich ein Unternehmen gegenüber seinen Arbeitnehmern zur einmaligen Zahlung bzw. Zuwendungsgewährung anlässlich eines Dienstjubiläums verpflichtet hat, in der Handelsbilanz eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.

Für die Steuerbilanz dürfen Jubiläumsrückstellungen gem. § 5 Abs. 4 EStG nur gebildet werden, wenn das Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre bestanden hat, das Dienstjubiläum das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens 15 Jahren voraussetzt, die Zusage schriftlich erteilt ist und soweit der Zuwendungsberechtigte seine Anwartschaft nach dem erwirbt.

Bei Firmenjubiläen ist zu beachten: Beabsichtigt ein Unternehmen in einem solchen Zusammenhang „Jubiläumszahlungen” an seine Arbeitnehmer, sind diese nicht rückstellbar: Eine in der Vergangenheit liegende Verursachung ist hier nicht gegeben. Zudem liegt in der Regel keine Verpflichtung des Arbeitgebers ggü. dem Arbeitnehmer vor.

Für eine erforderliche Rückstellungsbewertung kann das Teilwertverfahren oder das Pauschalwertverfahren angewendet werden (.

Sobald sich ein Arbeitgeber für eines der beiden Verfahren entscheidet, ist dieses einheitlich für alle Arbeitnehmer anzuwenden. Zudem bindet das gewählte Verfahren den Arbeitnehmer für fünf Wirtschaftsjahre.

Dieses Excel-Tool für die Anwendung der Pauschalwertmethode bietet insbesondere dann eine optimale Unterstützung, wenn auf eine versicherungsmathematische Bewertung im Rahmen des Teilwertverfahrens verzichten werden soll.

Der Schwerpunkt der Arbeitshilfe liegt in der Berechnung der korrekten Rückstellung für steuerliche Zwecke nach den Regeln des bzw. des für das Pauschalwertverfahren.

Darüber hinaus werden auch die für eine handelsbilanzielle Bewertung relevanten Beträge ermittelt.

In nur einem Tabellenblatt können die für jeden Zuwendungsberechtigten die relevanten Daten erfasst werden und Ihnen werden hier direkt für die Steuer- und Handelsbilanz zu berücksichtigenden Werte angegeben - und zwar sowohl für jeden Zuwendungsberechtigten als auch direkt als Gesamtsumme.

Die konkrete Berechnungsherleitung können Sie detailliert in einem weiteren Tabellenblatt nachvollziehen.