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Wechsel der Rechtsform nach Brexit
Das Bundeskabinett hat am den Gesetzentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes beschlossen. Das Umwandlungsgesetz regelt inländische wie auch grenzüberschreitende Umwandlungen von Unternehmen in andere Rechtsformen: z. B. von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft. Anlass ist das bevorstehende Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union – der Brexit. Vom Brexit betroffen sind vor allem Unternehmen in der britischen Rechtsform einer sog. „Limited“ und einer „private company limited by shares“ mit Verwaltungssitz in Deutschland. Die Bundesregierung führt hierzu weiter aus:
Unternehmen können Rechtsform wechseln: Der Gesetzentwurf schafft die Möglichkeit eines geordneten Wechsels einer „Limited“ in eine deutsche...