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DRS 26 und DRS 27 zur anteilmäßigen Konsolidierung von assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen veröffentlicht
Durch das BMJV wurden am DRS 26 „Assoziierte Unternehmen“ und DRS 27 „Anteilmäßige Konsolidierung“ im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Mit Veröffentlichung erlangen beide Rechnungslegungsstandards die Vermutung, GoB für die Konzernrechnungslegung zu sein.
DRS 26 „Assoziierte Unternehmen“ konkretisiert die Behandlung assoziierter Unternehmen im Konzernabschluss. Diese sind gem. §§ 311 und 312 HGB unter Anwendung der equity-Methode zu bewerten.
DRS 27 „Anteilmäßige Konsolidierung“ konkretisiert die entsprechenden Regelungen gem. § 310 HGB, welcher die Einbeziehung eines Gemeinschaftsunternehmens in den Konzernabschluss vorgibt. Dabei werden auch die Kriterien für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens, welches Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts zur anteilsmäßige...