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Full-Service-Leasing beim Leistungsempfänger
I. Sachverhalt
Die I GmbH betreibt eine Internetdruckerei. Unter anderem können Kunden über die Website der I Dateien übermitteln und beispielsweise einen Großformatausdruck in Auftrag geben ( „printing online on demand“). Eigene Druckmaschinen besitzt I indes nicht. Vielmehr nutzt I in seinen Räumlichkeiten eine Druckmaschine, die zivilrechtlich dem Hersteller dieser Maschine (H) gehört. In einem sog. Servicevertrag wurde u. a. vereinbart, dass H der I während der nur außerordentlich kündbaren, siebenjährigen Vertragslaufzeit die Nutzung der Druckmaschine gestattet, diverse Support- und Wartungsdienstleistungen erbringt sowie Verbrauchsmaterialien wie beispielsweise Druckfarbe liefert. Es wurde – basierend auf einer Mischkalkulation – ein einheitliches Entgelt vereinbart, von dem 65 % auf Verbrauchsmaterialien, 20 % auf etwaige Dienstleistungen sowie 15 % auf die Nutzungsüberlassung entfallen. H kann seine Herstellungskosten damit voll amortisieren. Zum Ende der Vertragslaufzeit ist I berechtigt, die Maschine, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zehn Jahre beträgt, zu einem Kaufpreis von 50 Cent zivilrechtlich zu erwerben. H ist dann verpflichtet, weiterhin Dienstleistungen (ge...