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LAG Düsseldorf 13.07.2018 6 Sa 272/18, NWB 45/2018 S. 3296

Altersteilzeit | Freistellungsphase und Urlaubsansprüche

Richtet sich ein Anspruch auf Abgeltung des sog. Ersatzurlaubs (allein) nach § 7 Abs. 4 BUrlG, wonach Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, abzugelten ist (vgl. NWB KAAAG-50716), scheidet die Berücksichtigung von Urlaubsansprüchen, die während der Freistellungsphase in der Altersteilzeit im Blockmodell entstanden sind, schon deshalb aus, weil während dieses Zeitraums keine einen Urlaubsanspruch begründende Arbeitspflicht besteht. [i]Geißler, Altersteilzeit, infoCenter NWB WAAAB-36695

Anmerkung:

Im Übrigen habe der Arbeitnehmer Urlaub nicht rechtzeitig unter Angabe seiner Wünsche beantragt. Selbst wenn aber die Nichtgewährung von Urlaub im ersten Quartal 2016 eine Pflichtverletzung der Arbeitgeberin beinhaltet hätte, wäre sie nicht schadensersatzpflicht...