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KG | Übertragung eines Kommanditanteils nur vorteilhaft
Die schenkweise Übertragung eines volleingezahlten Kommanditanteils an einer Vermögensverwaltungs-KG unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des neuen Kommanditisten (mit Vermerk der Sonderrechtsnachfolge) in das Handelsregister ist lediglich rechtlich vorteilhaft (§ 107 BGB). Die entsprechenden Angebote können daher von einem beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen selbst angenommen werden. Ein mögliches Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung (§ 172 Abs. 4 HGB) oder die Möglichkeit, sich nach Eintritt in die Gesellschaft wegen Verletzung gesellschaftsvertraglicher (Treue-)Pflichten haftbar machen zu können, rechtfertigt (noch) keine andere Bewertung.
In der Praxis ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen beim [i]Zum Immobilien-Familienpool Werner, NWB 32/2018 S. 2332Erwerb einer Beteiligung an einer (Familien-...