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BMF 04.10.2018 III C 2 - S 7200/08/10005: 002, NWB 45/2018 S. 3292

Umsatzsteuer | Behandlung von Abschlägen pharmazeutischer Unternehmen an private Krankenversicherungen

Mit Schreiben v.  hat das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass dahingehend geändert, dass Zahlungen des Herstellers auf Grundlage des § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel an private Krankenversicherungen und an die Träger der Beihilfe die Bemessungsgrundlage für die gelieferten Arzneimittel mindern (Abschnitt 10.3 Abs 7 Satz 7 UStAE).