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LAG Hamm Urteil v. - 4 Sa 852/17

Gesetze: BGB § 280 Abs. 1, BGB § 311 Abs. 2, BGB § 241 Abs. 2, BGB § 278, SGB V § 229 Abs. 1 Satz 3, BetrAVG § 1a

Haftung des Arbeitgebers für fehlerhafte Beratung bei gewünschter Entgeltumwandlung durch Arbeitnehmer

Leitsatz

1. Verlangt der Arbeitnehmer, einen bestimmten Teil seiner künftigen Entgeltansprüche nach §1a BetrAVG umzuwandeln, können den Arbeitgeber Hinweis- und Aufklärungspflichten treffen (hier: Hinweis auf eine anstehende Änderung des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V), deren Verletzung Schadensersatzansprüche begründen können.

2. Überträgt der Arbeitgeber die Information und Beratung über den von ihm gewählten Durchführungsweg einem Kreditinstitut, ist dieses als Erfüllungsgehilfe i.S.v. § 278 Satz 1 BGB anzusehen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:LAGHAM:2017:1206.4SA852.17.00

Fundstelle(n):
VAAAG-98269

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