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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 13 R 4841/17

Leitsatz

Leitsatz:

Die Befreiung als Syndikusrechtsanwalt von der Versicherungspflicht in gesetzlichen Rentenversicherung wirkt gemäß § 231 Abs. 4b S. 4 SGB VI für die Zeit zurück, für die Mindestbeiträge in Höhe von 30 von Hundert des Regelpflichtbeitrages gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg gezahlt wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 2537 Nr. 48
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2018 S. 3367
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2019 S. 496
DAAAG-98142

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