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Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden (Personen-)Gesellschaft
BMF beantwortet Auslegungsfragen zu § 1 Abs. 3 GrEStG
Das BMF hat zur mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden (Personen-)Gesellschaft nach § 1 Abs. 3 GrEStG Stellung genommen. Die Finanzverwaltung schließt sich der neuesten Rechtsprechung des BFH an und stellt bei grunderwerbsteuerpflichtigen mittelbaren Anteilsvereinigungen zwischengeschaltete Personengesellschaften den zwischengeschalteten Kapitalgesellschaften gleich.
RETT-Blocker
Durch Art. 26 Nr. 1 des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom (BGBl 2013 II S. 1809) hat der Gesetzgeber mit § 1 Abs. 3a GrEStG einen neuen, eigenständigen Fiktionstatbestand eingeführt. Mit der Neuregelung werden insbesondere Erwerbsvorgänge mit sog. Real-Estate-Transfer-Tax-Blocker-Strukturen (RETT-Blocker) der Besteuerung unterworfen. RETT-Blocker zielten darauf ab, bei einem Rechtsträgerwechsel die grunderwerbsteuerrechtliche Zuordnung eines inländischen Grundstücks durch Zwischenschaltung einer Gesellschaft, an der ein Fremder wirtschaftlich nicht oder nur geringfügig beteiligt ist, zu verhindern.
BFH stellt auf Beteiligung am Gesellschaftskapital ab
Mit Urteil vom - II R 41/15 hatte der BFH entgegen der damaligen Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass bei einer zwischengeschalteten Personeng...