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Steuerrecht | Keine Übergangsfrist für Verluste aus Gesellschafter-Darlehen nach § 17 EStG
Das FG Berlin-Brandenburg lehnt die vom BFH gewährte Übergangsfrist für die Berücksichtigung von Darlehensverlusten von GmbH-Gesellschaftern im Rahmen des § 17 EStG ab. Nach dem FG kann daher auch der Verlust von Darlehen, die der GmbH-Gesellschafter bis zum eigenkapitalersetzend gewährt hat, grundsätzlich nicht mehr zu 60 % nach § 17 EStG berücksichtigt werden.
Das FG begründet seine Auffassung damit, dass sich bereits seit dem die Rechtslage geändert habe und die Unterscheidung von Gesellschafter-Darlehen in eigenkapitalersetzend und nicht eigenkapitalersetzend [i]Gesetzesänderung trat ab 1.11.2008 in Kraftweggefallen sei. Daher sei bereits ab diesem Zeitpunkt die Rechtfertigung für den steuerlichen Abzug von Verlusten aus eigenkapitalersetzenden Darlehen weggefallen. S. 988
[i]Keine Rechtsgrundlage für ÜbergangsfristFür die vom BFH gewährte Übergangsfrist für Darlehen, die bis zu...