Einkommensteuerfestsetzung gegen Zwangsverwalter einer Immobilie – Divergenz zwischen Rechtsprechung der Amtsgerichte und
des BFH
Leitsatz
Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob der Zwangsverwalter einer Immobilie entgegen der von dem , BStBl. II 2017, 367, abweichenden Rechtsprechung der Amtsgerichte in NRW die einkommensteuerlichen Pflichten des
Schuldners als eigene zu erfüllen hat.
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides bestehen auch dann, wenn seitens der Zivilgerichte eine vom
BGH noch nicht abschließend beurteilte Rechtsfrage anders beantwortet wird als vom BFH.
Die Aussetzung der Vollziehung ist in diesem Fall nur gegen Sicherheitsleistung zu gewähren, da die Rechte und Pflichten
des Zwangsverwalters zeitlich durch die Dauer des Verfahrens begrenzt sind und sich der Anspruch des Fiskus auch nur gegen
das liquide Verwaltungsvermögen richtet.
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1575 Nr. 18 QAAAG-97961
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