IFRIC 23 B1A
Anhang B: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRIC 23 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile von IFRIC 23.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
B1A
Durch IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss, veröffentlicht im April 2024, wurden die Paragraphen 14 und A4 geändert. Wendet ein Unternehmen IFRS 18 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAJ-49621