BPatG Urteil v. - 6 Ni 42/16 (EP), verb. m. 6 Ni 43/16 (EP), und 6 Ni 44/16 (EP)
Gesetze: Art 138 Abs 3 S 1 EuPatÜbk, Art II § 6 Abs 3 S 1 IntPatÜbkG
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Mobilfunkgerät sowie System zur Funkkommunikation unter Verwendung mindestens zweier Funksysteme (europäisches Patent)" – zur zulässigen Beschränkung des Patents – Unterschied zum Einspruchsverfahren - Erfordernis der Änderung der Patentansprüche – Änderung der Beschreibung reicht für wirksamen Beschränkungsantrag nicht aus
Tatbestand
Die Beklagte ist seit 14. Dezember 2015 eingetragene Inhaberin des aufgrund der Anmeldung vom 4. August 1997 auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten und im August 2017 durch Zeitablauf erloschenen europäischen Patents 0 896 488 (Streitpatent).
ECLI Nummer: ECLI:DE:BPatG:2018:140318U6Ni42.16.0
Fundstelle(n): TAAAG-97759
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.