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BFH  - III R 43/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2, EGV 883/2004 Art 68

Rechtsfrage

Ist ein in einem anderen EU-Land bestehender Kindergeldanspruch nicht auf das deutsche Kindergeld anzurechnen, wenn der in dem anderen EU-Mitgliedstaat erwerbstätige Kindsvater (hier: mangels Antragstellung) das dortige Kindergeld nicht bezogen hat und daher faktisch keine Kumulierung von Ansprüchen vorliegt? - Ist Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in einem solchen Fall nicht anwendbar?

Anrechnung; Anspruch; Antrag; Kindergeld; Kumulationsverbot

Fundstelle(n):
SAAAG-97580

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