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BFH 18.04.2018 I R 37/16, IWB 20/2018 S. 754

BFH | Begriff des „Wirtschaftlichen Zusammenhangs“ in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG

(1) Bei verzinslichen Wertpapieren, die eine Forderung in Höhe ihres Nominalwertes verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig (Bestätigung des NWB IAAAD-89060). (2) Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den den ausländischen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen i. S. des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bestimmt sich nach dem Veranlassungsprinzip. (3) In die Bemessung des Anrechnungshöchstbetrags nach § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG können auch Wertveränderungen des Vermögensstamms eingehen.

Hinweis:

[i]Der „wirtschaftliche Zusammenhang“ ist nach dem Veranlassungsprinzip zu bestimmenDie Klägerin, ein Kreditinstitut, erzielte in den Jahren 2004, 2005 und 2007 Einkünfte aus portugiesischen Anleihen mit fester Laufzeit und festem sowie varia...