Anteiliger Wegfall des Verschonungsabschlages
nach § 13a Abs. 5 ErbStG bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
das Vermögen einer Personengesellschaft
Leitsatz
1.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft stellt
eine Betriebsaufgabe dar und führt damit zu einem (anteiligen) Wegfall
des Verschonungsabschlages nach § 13a Abs. 5 ErbStG
2.
Maßgebender Zeitpunkt für den Wegfall des Verschonungsbetrags ist
der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1989 Nr. 23 ErbStB 2018 S. 350 Nr. 12 KÖSDI 2019 S. 21107 Nr. 2 CAAAG-97503
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