Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 99/18 EFG 2018 S. 2040 Nr. 24
Gesetze: EStG § 33
Keine Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten
wegen Erbstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung, wenn ausreichend
andere nicht streitbefangene Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhalts
zur Verfügung standen und eine Ausschlagung der Erbschaft möglich
war
Leitsatz
1. Berührt ein Rechtsstreit
einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder
den Kernbereich menschlichen Lebens, kann er unter Umständen in
eine Zwangslage geraten, in der für ihn die Verfolgung seiner rechtlichen
Interessen trotz unsicherer Erfolgsaussichten existenziell erforderlich
ist und sich folglich die Frage stellen, ob die Übernahme eines
Prozesskostenrisikos nicht insoweit als i.S. des § 33 EStG zwangsläufig
anzusehen ist.
2. Der Steuerpflichtige läuft
jedoch nicht Gefahr, seine Existenzgrundlage zu verlieren oder seine
lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen
zu können, wenn ausreichend andere nicht streitbefangene Einkünfte
zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung standen und er
durch eine Ausschlagung der Erbschaft, einen Antrag auf Nachlassverwaltung
oder durch einen Antrag auf Nachlassinsolvenzverwaltung erreichen
konnte, dass durch die Erbauseinandersetzung keine Rechtsanwaltskosten
entstehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 2040 Nr. 24 ErbStB 2019 S. 10 Nr. 1 VAAAG-97498
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