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FG Münster Urteil v. - 10 K 3767/17 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs 4

Ausbildung

Banklehre und Bachelorstudium als einheitliche Berufsausbildung

Leitsatz

Eine Banklehre und ein danach zum nächst möglichen Zeitpunkt aufgenommenes Bachelorstudium im Fachbereich „Business Administration”, das neben der Vollzeitbeschäftigung in der Bank ausgeübt wird, stellen eine einheitliche mehraktige Berufsausbildung dar.

Fundstelle(n):
WAAAG-97489

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