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Going Concern: Der Grundsatz der Unternehmensfortführung
Aktualisierte Checkliste in der NWB Datenbank
Scheint die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gefährdet, muss der Unternehmer bzw. die Unternehmensführung (die gesetzlichen Vertreter) eine Fortbestehensprognose aufstellen. Auch der Wirtschaftsprüfer/Abschlussprüfer hat sich im Rahmen der Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu überzeugen. Mithilfe des Going-Concern-Checks in der NWB Datenbank NWB UAAAC-35125 können Sie beurteilen, ob der für die Rechnungslegung zentrale Grundsatz der Annahme der Unternehmensfortführung („Going-Concern“-Prämisse) zu Recht unterstellt werden darf. Die Checkliste wurde kürzlich aktualisiert und um Praxishinweise ergänzt. Der folgende Beitrag erläutert den Going Concern-Grundsatz und stellt die wichtigsten Punkte der Checkliste vor.
Going-Concern-Check NWB UAAAC-35125
I. Was bedeutet Going Concern?
Der handelsrechtliche Going-Concern-Grundsatz ist Bestandteil der gesetzlich normierten allgemeinen Bewertungsprinzipien des § 252 HGB. In diesem Zusammenhang spricht man oft auch vom Fortführungsgrundsatz. Das Going-Concern-Prinzip ist notwendige Voraussetzung einer periodischen Erfolgsrechnung und gleichzeitig Voraussetzung für die meisten anderen Bewertungsgrundsätze. ...