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StuB 20/2018 S. 752

Berücksichtigung zukünftig ersparter Aufwendungen bei der Rückstellungsbewertung

Bildet ein Unternehmen eine Rückstellung für Abfindungsverpflichtungen aufgrund der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen einer Restrukturierungsmaßnahme, stellen nach dem rkr. NWB UAAAG-89864 (EFG 2018 S. 1343) die zukünftig ersparten Personalaufwendungen keinen künftigen Vorteil dar, der bei der Bewertung der Rückstellung gegenzurechnen ist (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c) EStG).

Praxishinweise

(1) Die Klägerin führte eine Restrukturierungsmaßnahme durch, in deren Rahmen sie mehrere Arbeitsverhältnisse kündigte. Hinsichtlich der Abfindungsverpflichtungen bildete sie eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten. Das FA vertrat nach einer BP die Ansicht, die durch die Beendigung der Arbeits...