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FG Düsseldorf 28.05.2018 7 K 123/18 Kg, NWB 43/2018 S. 3138

Einkommensteuer | Kindergeldanspruch bei mehraktigen Ausbildungsmaßnahmen – Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung

Das entschieden, dass sich eine Verwaltungsfachangestellte, die vier Monate nach Beendigung ihrer Ausbildung neben ihrer Vollzeittätigkeit den Verwaltungslehrgang II besucht, noch in einer einheitlichen mehraktigen Erstausbildung befindet.

Anmerkung:

Im Streitfall hatte die Familienkasse die Gewährung des Kindergelds abgelehnt, da die Tochter der Klägerin ihre erstmalige Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG abgeschlossen habe. Das Finanzgericht hat jedoch die Auffassung vertreten, die Tatsache, dass die Klägerin gegenüber der Familienkasse zunächst erklärt habe, dass ihr wegen des Abschlusses der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten kein Kindergeld mehr zustehe, könne nicht dazu führen, die Gewährung des Kindergelds abzulehnen. Es komme nicht darauf an,...