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Steuerrecht | Luxus-Pkw einer GmbH als Betriebsausgabe absetzbar
Ein Luxus-Pkw einer GmbH gehört stets zum Betriebsvermögen der GmbH: Denn eine GmbH hat kein Privatvermögen. Das Finanzamt darf daher den Betriebsausgabenabzug für den Pkw nicht kürzen. Ausnahme: Es handelt sich um unangemessene Aufwendungen i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG.
[i]FA trägt Beweislast für Ansatz einer vGA Allerdings können die Aufwendungen für den Pkw zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, wenn der Pkw im privaten Interesse des Gesellschafters angeschafft oder verwendet wird; hierfür trägt das Finanzamt aber die Beweislast. Es muss dann z. B. nachweisen, dass der Pkw vom Gesellschafter vorrangig privat genutzt wird.
[i]Finanzamt hielt Kfz nicht für erforderlich Im Streitfall ging es um eine GmbH, die Restaurants und Clubs betrieb und einen Mercedes G 500 anschaffte. Das Finanzamt war der Auffassung, dass für den Betrieb kein Pkw erforderlich ...