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BBK Nr. 20 vom

Echter vs. unechter Schadensersatz

Udo Cremer

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Leistungsaustausch oder Schadensersatz

Voraussetzung [i]Eckert, Schadensersatz, Lexikon NWB CAAAG-43407 für einen umsatzsteuerbaren Tatbestand ist ein Leistungsaustausch, wobei sich Leistung und Gegenleistung (Entgelt) gegenüberstehen, d. h. in einem wechselseitigen Zusammenhang stehen müssen. So liegt bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, grundsätzlich ein Leistungsaustausch vor. Dabei brauchen sich Leistung und Gegenleistung nicht gleichwertig gegenüberzustehen.

Im Falle einer echten Schadensersatzleistung liegt kein Leistungsaustausch vor, da der Schadensersatz nicht geleistet wird, weil der Leistende eine Lieferung oder sonstige Leistung erhalten hat, sondern weil er nach Gesetz oder Vertrag für den Schaden und seine Folgen einzustehen hat.

Beseitigt [i]Leistungsaustausch führt zu unechtem Schadensersatz dagegen der Geschädigte im Auftrag des Schädigers einen ihm zugefügten Schaden selbst, handelt es sich um unechten Schadensersatz, so dass die Schadensersatzleistung als Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustausches anzusehen und damit umsatzsteuerbar ist.

II. Buchhalterische Behandlung

Ist [i]Ebber, Schadensersatz im Umsatzsteuerrecht, infoCenter NWB XAAAA-41717 der Schaden im betrieblichen Bereich ents...