Widerruf einer Steuerberaterbestellung:
Keine Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls bei Löschungsfähigkeit
aller Einträge im Schuldnerverzeichnis
Leitsatz
1. Es ist nicht ausreichend,
um die durch die Eintragung entstandene Vermutung des Vermögensverfalls
zu widerlegen, dass am Tag der mündlichen Verhandlung alle Einträge
im Schuldnerverzeichnis löschungsfähig sind. Aus einem solchen Nachweis getilgter
Forderungen und der dadurch bewirkten Löschung der Eintragung ergibt sich
nicht automatisch, dass der Steuerberater wieder in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
lebt. Es können weiterhin Schulden vorhanden sein, die (noch) nicht
zu einer Eintragung ins Register geführt haben.
2. Die gesetzliche Vermutung
des Vermögensverfalls ist unter Berücksichtigung der dem Steuerberater
obliegenden Darlegung seiner Vermögensverhältnisse nicht widerlegt worden,
wenn das Gericht nicht zweifelsfrei feststellen kann, dass der Kläger
im Zeitpunkt der Entscheidung wieder in geordneten wirtschaftlichen
Verhältnissen lebt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAG-96774
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