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Als Selbständiger krankheitsbedingte Einkommensausfälle absichern
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAG-96747 Selbständige und Freiberufler sind im Krankheitsfall finanziell nicht über einen Arbeitgeber oder Dienstherrn abgesichert. Dennoch ist auch für sie die wirtschaftliche Absicherung im Krankheitsfall von großer Bedeutung. Dabei stehen dem in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherten sowohl ein „gesetzliches“ Krankengeld als auch das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung (PKV) offen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Abgrenzung des „gesetzlichen“ Krankengelds vom privaten Krankentagegeld
Beide Geldleistungen verfolgen das gleiche Ziel: den Ersatz von ausfallendem Erwerbseinkommen. Bei den übrigen Merkmalen unterscheiden sie sich aber erheblich. Steuerlich ist das Krankengeld dem Steuerprogressionsvorbehalt unterworfen (§ 32b Abs. 1 EStG). Zwar bleibt die Leistung selbst steuerfrei, wird aber der Höhe nach bei den weiteren steuerpflichtigen Einkünften berücksichtigt, so dass auf die anderen Einkünfte ggf. ein erhöhter Steuersatz zu entrichten ist. Das Krankentagegeld wird ohne Abzug von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt.
Das Krankengeld (GKV)
[i]VorteileGroße Vorteile des Krankengelds sind der Verzicht auf jegliche Gesundheitsfragen, der moderate Beitragsaufschla...