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Aktuelle Entwicklungen bei der Einbringungsgewinnbesteuerung
Erkenntnisse aus dem zu § 22 UmwStG und Praxisfolgen
[i]Kusch, Einbringung in eine Kapitalgesellschaft (§§ 20-23 UmwStG), Grundlagen NWB RAAAG-35299 Das Umwandlungssteuergesetz eröffnet Steuerpflichtigen die Möglichkeit, wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen von Unternehmen ohne Aufdeckung stiller Reserven und damit ohne steuerliche Belastungen durchzuführen. Auch die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft ist dem Grunde nach privilegiert. Um allerdings missbräuchlichen Gestaltungen vorzubeugen, hat der Gesetzgeber derartige Begünstigungen an Bedingungen geknüpft, deren Erfüllung mitunter noch Jahre nach erfolgreicher Umsetzung der Umstrukturierung nachzuhalten ist, etwa im Fall der sog. Einbringungsgewinnbesteuerung nach § 22 UmwStG. Der nachfolgende Beitrag zeigt die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich anhand des NWB FAAAG-87338 auf und [i]BFH, Urteil v. 24.1.2018 - I R 48/15 NWB FAAAG-87338 stellt heraus, dass selbst offenkundig nicht missbräuchliche Gestaltungen zur nachträglichen Versagung der Steuerneutralität führen können.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Rechtliche Einordnung der Einbringungsgewinnbesteuerung
1. Bewertung der eingebrachten Kapitalgesellschaftsanteile beim Anteilstausch
[i]Anteilstausch i. S. des § 21 UmwStG...W...