Einkommensteuergesetz Kommentar
4. Aufl. 2019
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§ 44a Abstandnahme vom Steuerabzug
BStBl 2013 I 1168; BStBl 2016 I 85; BStBl 2018 I 52; BStBl 2016 I 475; BStBl 2018 I 624; NWB VAAAH-03835.
Micker/Thomas, Der Einfluss des Unionsrechts auf das nationale Steuerrecht – Rechtsprechungsreport zu jüngeren EuGH-Entscheidungen, IWB 2016, 168.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 44a EStG regelt die Möglichkeiten der Abstandnahme vom Steuerabzug in im Detail definierten Einzelfällen. Die Abstandnahme vom Steuerabzug dient sowohl der Verfahrensvereinfachung auf Seiten des Gläubigers der Kapitalerträge als auch auf Seiten der Finanzverwaltung. Die Erstattung von Kapitalertragsteuer soll nicht dazu führen, dass (ausschließlich) zu diesem Zweck eine Steuerveranlagung durchzuführen ist.
2(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
3Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung durch das Körperschaftsteuerreformgesetz (KStRG) vom mehrfach geändert und vor allem in den vergangenen Jahren an eine dynamische Rechtsentwicklung angepasst. Nachfolgend wird kurz die wesentliche Entwicklung der Vorschrift aufgeführt:
Durch das Steuerreformgesetz 1990 (StRefG) vom wurde die Abstandnahme vom Ste...