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FG München Urteil v. - 4 K 1028/18 EFG 2018 S. 1723 Nr. 20

Gesetze: AO § 163, AO § 5, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4b, FGO § 102

Keine sachliche Unbilligkeit bei Festsetzung von ErbSt bei Erwerb des Eigentumsanwartschaftsrechts auf ein Familienheim

Leitsatz

1. In dem Umstand, dass dem Erben die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG versagt geblieben ist, weil die Eintragung der Erblasserin als Eigentümerin der noch zu ihren Lebzeiten als Familienheim bestimmten Eigentumswohnung im Grundbuch nicht mehr zu ihren Lebzeiten erfolgt war, liegt keine sachliche Unbilligkeit.

2. Die Rechtsfolge der fehlenden materiell-rechtlichen Voraussetzung für die Steuerbefreiung darf nicht ohne weiteres durch eine Billigkeitsmaßnahme unterlaufen werden.

3. Das Ergebnis der Billigkeitsprüfung durch die Finanzbehörde stellt eine in deren Ermessen liegende Entscheidung dar und unterliegt, wenn die begehrte Billigkeitsmaßnahme abgelehnt worden ist, nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung, die sich darauf beschränkt, ob die Finanzbehörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens beachtet und das Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1723 Nr. 20
ErbStB 2018 S. 351 Nr. 12
DAAAG-96347

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