Kostenrechnung
18. Aufl. 2018
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CC. Kostenstellenrechnung
Die Kostenstellenrechnung ist die zweite Stufe der Kostenrechnung. Sie übernimmt die Kosten aus der Kostenartenrechnung, welche den Kostenträgern nicht unmittelbar zugerechnet werden, die Gemeinkosten. Mit ihrer Hilfe soll die Frage beantwortet werden:
Wo sind Kosten entstanden?
Die Gemeinkosten sind den Kostenträgern – in dem praxistypischen Fall eines Mehrproduktunternehmens – aufgrund der Informationen aus der Kostenartenrechnung nicht zurechenbar, weil die einzelnen Kostenarten für mehrere Kostenträger gemeinsam anfallen, der Produktionsapparat durch die Kostenträger aber unterschiedlich stark in Anspruch genommen wird.
Würden die Gemeinkosten den Kostenträgern ohne Kostenstellenrechnung mit einem globalen prozentualen Zuschlag auf die Einzelkosten zugerechnet, würde eine Proportionalität von Einzelkosten und Gemeinkosten unterstellt, die normalerweise nicht gegeben ist. Es würden Selbstkosten für die einzelnen Kostenträger ermittelt, die nicht der Realität entsprächen.
In der Kostenstellenrechnung werden die auf jede Kostenstelle entfallenden Gemeinkosten als Zuschlagssatz auf die in der Kostenstelle angefal...