Kostenrechnung
18. Aufl. 2018
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BB. Kostenartenrechnung
Die Kostenartenrechnung ist die erste Stufe der Kostenrechnung. Sie bildet damit die Grundlage für die Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung. Mit ihrer Hilfe soll die Frage beantwortet werden:
Welche Kosten sind angefallen?
Die Aufgaben der Kostenartenrechnung sind:
Erfassung aller Kosten des Unternehmens
Identifizierung der entsprechenden Kostenarten
Ermittlung der Kostenbeträge aller Kostenarten
Information über die Zusammensetzung der Kosten
Gliederung nach der Zurechenbarkeit in Einzel-, Gemein- und Sondereinzelkosten
Aufteilung nach ihrer Abhängigkeit von der Beschäftigung in fixe und variable Kosten.
Die Erfassung der Kosten erfolgt durch Belege, die erkennen lassen, um welche Kostenarten es sich handelt, welche Geschäftsvorfälle zugrunde liegen und wie die Weiterverrechnung der Kosten – nämlich als Einzelkosten oder Gemeinkosten – zu erfolgen hat. Dabei sind drei Grundsätze zu beachten:
Die Erfassung soll geordnet sein. Dazu dienen eindeutige Begriffsbestimmungen der Kostenarten, das Streben nach möglichst überschneidungsfreien Kostenarten, einheitliche Kontierungsvorschriften und ein ...