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GOZ – nicht einfach, aber verständlich (Teil III)
Die GOZ – die Gebührenordnung für Zahnärzte – ist nicht nur eine Ansammlung von Positionen, die man mehr oder weniger auswendig lernen kann. Die GOZ ist vielmehr eine Ansammlung von Paragrafen mit vielen Bestimmungen und Vorschriften. Und wie so oft bei solchen Gesetzestexten, besteht ein Großteil der Verordnung aus bürokratisch-juristischen Formulierungen, die für den Normalbürger nur schwer zu verstehen sind.
Paragrafenteil der Gebührenordnung
Die kleine Serie „GOZ – nicht einfach, aber verständlich“, die in der März-Ausgabe dieser Zeitschrift begonnen hat (vgl. ZFA 03/2018, S. 14), wird mit diesem Beitrag fortgesetzt. Es geht dabei weniger um bestimmte Positionen oder „gute Tipps“, als vielmehr um den Paragrafenteil der Gebührenordnung, der im täglichen Praxisablauf oftmals etwas in den Hintergrund gedrängt wird. Die GOZ-Positionen für die Berechnung einer konkreten Behandlung scheinen für viele im Praxisalltag wichtiger zu sein als der zugegebenermaßen eher trockene Paragrafenteil.
Das ist allerdings eine etwas vordergründige Betrachtungsweise, denn die korrekte Position führt nur dann zum erwünschten Ziel, nämlich dem Honorareingang, wenn bei der Berechnung und dem Erstellen der ...