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Vollkostenrechnung – Der BAB im Großhandel
In den letzten beiden Beiträgen haben wir uns in dieser Rubrik mit der Teilkosten- bzw. der Deckungsbeitragsrechnung beschäftigt. Diesmal geht es um die Kernpunkte der Vollkostenrechnung. Im ersten Schritt werden in der Kostenartenrechnung die Einzel- und Gemeinkosten ermittelt, die dann in einem zweiten Schritt auf die Kostenstellen verteilt werden. Das geschieht mithilfe des Betriebsabrechnungsbogens (BAB). Er dient der Kostenkontrolle und liefert die Handlungskostenzuschlagssätze für die Kostenträgerrechnung (Vorkalkulation).
Kostenartenrechnung
Grundlage der Handelskalkulation, die pro Warengruppe nicht mit einem einheitlichen, sondern mit einem individuellen Handlungskostensatz arbeitet, ist zunächst die Kostenartenrechnung. Sie differenziert die Gesamtkosten in Einzel- und Gemeinkosten
Die Einkaufspreise der Waren müssen um Preisnachlässe wie Rabatt und Skonto bereinigt werden, um die Einstandspreise als Einzelkosten ansetzen zu können.
Ein einfaches Kalkulationsverfahren mit einem einheitlichen Handlungskostensatz für alle Artikel hat zwar den Vorteil, ohne eine differenzierte Kostenstellenrechnung auszukommen, aber es darf dabei nicht übersehen werden, dass so nur relativ pausc...